Rassespezifische Anlagenprüfung für Vorstehhunde im Frühjahr.
Zugelassen sind nur Hunde, die im Vorjahr oder im letzten Quartal des davor liegenden Jahres gewölft (geboren) wurden. Da es sich um eine reine Anlagenprüfung handelt, führt diese nicht zur Brauchbarkeit des Hundes. Geprüft werden folgende angewölfte (angeborene) Anlagen: Nasengebrauch, Suche, Vorstehen, Spurarbeit und Führigkeit. Schussfestigkeit und Gehorsam bleiben ohne Punktbewertung.
Abbildung: Auf Zuchtprüfungen geht es in erster Linie darum, die Anlagen des Hundes zu überprüfen.