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Schonzeit

Zeitraum, in dem jagdbares Wild nicht gejagt werden darf. Ausnahmen bilden kranke oder kümmernde Stücke. Beim Abschuss dieser spricht man von einem sogenannten Hegeabschuss. Für Wildarten ohne gesetzliche Schonzeiten gilt nach § 22 BJagdG: „In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden….“

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