Ein bewohnter Bau. Zu erkennen an frischer Losung an den Eingängen (Einfahrten), Nahrungsresten und Rutschstellen.
Lexikon
Beflogen
Ein bewohnter Horst, Nest oder Nistkasten.
Befriedeter Bezirk
Laut § 6 BJagdG ruht die Jagd in befriedeten Gebieten. Eine eingeschränkte Ausübung der Jagd kann gestattet werden. Befriedete Bezirke im jagdrechtlichen Sinn sind Ortschaften, sonstige Gebäude, die dem Aufenthalt von Menschen dienen sowie Friedhöfe, umzäunte Hofräume...
Get Started
Unsere E-Learning Kurse
Die ideale Ergänzung zu dem Unterricht in deiner Jagdschule. Lerne wann immer und wo immer du willst!