Die Einteilung in Hoch- und Niederwild hat einen historischen Ursprung und nicht mit der Körpergröße des Wildes zu tun, wie gelegentlich vermutet wird. Das Hochwild umfasst alle Wildarten, die dem Hochadel vorbehalten waren. Die Jagd auf Niederwild war auch niederem Adel und bestimmten anderen Personengruppen gestattet. Heute sind lediglich die Begrifflichkeiten erhalten geblieben. Das Bundesjagdgesetz definiert: „Zum Hochwild gehören Schalenwild außer Rehwild, ferner Auerwild, Steinadler und Seeadler. Alles übrige Wild gehört zum Niederwild.“ Also zählen zum Niederwild Rehwild, Dachs, Hase, Kaninchen, Fuchs, Mumeltier, sämtliches Flugwild mit Ausnahme des Auerwildes, See- und Steinadlers, kleines Haarraubwild und Robben.

Abbildung: Ein typischer Vertreter des Niederwildes ist der Feldhase.