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Kupieren

Grundsätzlich ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen bei Wirbeltieren seit 1998 in Deutschland gemäß § 6 des Tierschutzgesetzes verboten. Das Gesetz sieht aber eine Ausnahme für jagdlich geführte Hunde vor, wenn es für deren Nutzung im Einzelfall unerlässlich ist.  Insbesondere kurzhaarige Rassen haben, sofern sie in Dickungen oder ähnlichem Gelände eingesetzt werden, ein erhöhtes Risiko sich die Rute an Bäumen und Sträuchern wund zu schlagen. Da die Rute ein schlecht durchblutetes Körperteil ist, heilen diese Wunden nur sehr langsam. Häufig kommt es zu Wundheilungsstörungen, die bis zu einer Amputation führen können. Um dem vorzubeugen, werden die Ruten einiger Jagdhunderassen kupiert. Die Abgabe kupierter Hunde ist jedoch nur an JagdscheininhaberInnen zulässig.

Das Kupieren der Rute kann bis zum 3. Lebenstag ohne Betäubung erfolgen. Nach dem 3. Lebenstag ist das Kupieren nur noch unter Narkose möglich. Allerdings besteht bei Welpen ein erhöhtes Narkoserisiko, weshalb viele Welpen bis zum 3. Lebenstag kupiert werden. Das Kupieren darf nur durch einen Tierarzt erfolgen.

Abbildung: Deutsch Kurzhaar mit kupierter Rute.

Abbildung: Deutsch Kurzhaar mit kupierter Rute.

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