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Hetzen

  1. In der Vergangenheit wurden sogenannte Hatzhunde dazu verwendet Wild zu verfolgen, festzuhalten und niederzureißen. Die Hetzjagd, bei der Hatzhunde auf Wild angesetzt wurden und diese bis zur körperlichen Erschöpfung verfolgt wurde, ist gemäß § 19 Bundesjagdgesetz in Deutschland aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten. Hinzu kommt, dass Wildbret von gehetztem Wild geringe Glykogenreserven aufweist, wodurch es nach dem Tod zu einer schlechten Fleischreifung kommt und das Fleisch schneller verdirbt.

  2. Das Schnallen des Jagdhundes am Ende einer Nachsuche und die anschließende Verfolgung des kranken Stück Wildes. Der Hund hetzt das Wild und stellt es am Ende.

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Fragen:
Bei der Nachsuche auf ein angeschweißtes Rehkitz in einer unübersichtlichen Fichtendickung bemerkt der Hundeführer, dass das Kitz kurz vor ihm aus dem Wundbett flüchtet. Die Abgabe eines Fangschusses ist in der Dickung nicht möglich. Darf der Hundeführer seinen wildscharfen Deutsch-Drahthaarrüden schnallen, damit dieser das angeschweißte Stück niederzieht?  
a) Er darf den Hund schnallen, da die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung es in diesem Fall erfordern
b) Er darf den Hund nicht schnallen, da das Tierschutzgesetz verbietet, ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen.
Ist es zulässig, Jagdhunde zum Zwecke der Ausbildung auf Katzen zu hetzen?  
a) Nein, da es den tierschutzrechtlichen Vorschriften widerspricht
b) Ja, aber nur im eigenen Revier
c) Ja, aber nur bei Anwesenheit eines Verbandsrichters zur Feststellung der Schärfe
Wodurch wird die Reifung des Wildbrets erreicht? 
a) kühles Abhängen
b) Hetzen des Wildes vor der Erlegung
c) Abwaschen mit Wasser

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