Bei Geweih- oder Gehörnträgern: Einen Konkurrenten (anderen Hirsch oder Rehbock), aber auch einen Menschen oder einen Hund mit dem Geweih oder Gehörn verletzen.
Der Begriff forkeln leitet sich ursprünglich von dem Begriff Forke bzw. Gabel ab und bezieht sich auf die gabelförmige Verästelung des Geweihs eines Hirsches. Ein durch den Einsatz des Geweihs oder Gehörns verletzter Widersacher ist „geforkelt“.
Abbildung: Bei Kampf zweier Rivalen kommt es nicht selten zu sogenannten Forkel-Verletzungen.