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Abwürgen

Totbeißen von Raubwild durch einen Jagdhund.

Dies geschieht in der Regel durch einen Kehlbiss und das Abdrücken der Luftzufuhr. Es bezeichnet auch das Packen an der Kehle und Niederziehen eines größeren Stück Wildes durch den Hund. Sofern ein Abwürgen im normalen Jagdbetrieb geschieht und ein Schuss nicht mehr möglich ist, verstößt es nicht gegen das Tierschutzgesetz. Ein sicherer Schuss sollte jedoch immer die erste Wahl sein. Ausdrücklich verboten ist dagegen ein „scharf machen“ des Hundes an lebenden Katzen oder Füchsen.

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