Der Abschussplan gibt vor, wie viel Wild im kommenden Jagdjahr erlegt werden muss bzw. darf.
Wir sprechen in diesem Zusammenhang von der Abschussplanerfüllung. Dieser Soll-Zustand wird am Ende des Jagdjahres mit dem Ist-Zustand, also den Streckenlisten (auch Abschusslisten genannt) der jeweiligen Jagdbezirke abgeglichen. Wenn gemäß Abschussplan 9 Stücken vorgegeben waren, du aber gemäß Streckenliste 10 erlegt hast, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar.
Beispielrechnung Abschussplan:
Fragen:
Welche der nachgenannten Aussagen zur Abschussplanung im Gemeinschaftsjagdbezirk ist richtig?
a) Der Abschussplan wird allein vom Revierinhaber aufgestellt
b)Der Abschussplan ist vom Revierinhaber im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand aufzustellen
c) Der Abschussplan ist vom Revierinhaber im Einvernehmen mit dem Jägerschaftsvorsitzenden aufzustellen
Bis zu welchem Zeitpunkt muss der Abschussplan der Jagdbehörde vorgelegt werden?
a) Bis zum Beginn der Jagdzeit
b) Bis zum 5. April eines jeden Jagdjahres
c) Bis zum 15. Februar eines jeden Jagdjahres
d) Für Rehwild ist die Vorlage nur jedes 3. Jagdjahr erforderlich
Welche Aussagen zur Abschussplanerfüllung sind richtig?
a) Ein Überschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen
b) Ein Unterschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen
c) Der Revierinhaber ist zwar verpflichtet, den Abschussplan zu erfüllen. Die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Abschussplans hat aber grundsätzlich keine rechtlichen Konsequenzen