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Lexikon

Jagdhorn

Blasinstrument des jagdlichen Brauchtums. Früher zur Verständigung bei Jagden, die über weitere Entfernungen stattfanden. Jagdhörner gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. Früher in der Regel aus Horn gefertigt. Ab dem 16. Jahrhundert wurden Jagdhörner aus Metall...

Jagdjahr

Gemäß § 11 BJagdG umfasst ein Jagdjahr den Zeitraum vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des folgenden Jahres. Beginn und Ende der Pachtzeit eines Jagdpachtvertrages sollten mit Beginn und Ende eines Jagdjahres zusammenfallen. Fragen: Am 1. Februar erlegt der...

Jagdmesser

Ein Messer, das für vielfältige Arbeiten bei der Jagd, z.B. das Aufbrechen von Wild benötigt wird. Jagdmesser gibt es als Klappmesser oder mit feststehender Klinge. Messer mit feststehender Klinge  sind aus Gründen der Sicherheit und Hygiene zu bevorzugen. Siehe...

Jagdschaden

Gemäß § 33 BJagdG alle Schäden, die durch den/die JägerIn im Rahmen der Jagdausübung an einem Grundstück entstehen. Fragen: Sie erlegen in einem Weizenschlag ein Stück Rotwild. Zur Bergung des Stücks entsteht im Weizen eine Schleifspur. Um welchen Schaden handelt es...

Jagdschein

Nach bestandener Jagdprüfung kann bei der zuständigen Behörde ein (Jahres- oder Tages-) Jagdschein beantragt werden. Erst dann darf die Jagd ausgeübt werden. Der Jagdschein muss bei der Jagd mitgeführt werden. Fragen: Welchen Personen ist der Jagdschein auf Verlangen...

Jagdsignale

Auf einem Jagdhorn gespielte Signale, die wie folgt unterschieden werden können: Jagdleitsignale Sie tragen zu einem reibungslosen und sicheren Jagdablauf bei. Dazu gehören beispielsweise die Signale des Kesseltreibens („Anblasen des Treibens“, „Treiber in den Kessel“...

Jagdstrecke

Die erlegten Stücke Wild nach einer (Gesellschafts-) Jagd, auch Tagesstrecke genannt. Die Gesamtheit der Jagdbeute eines/r JägerIn oder innerhalb eines Jagdbezirkes in einem Jagdjahr. Anhand der Jahresjagdstrecke, kann unterjährig die Erfüllung bzw. Einhaltung des...

Jagdwilderei

Der Straftatbestand der Jagdwilderei ist in § 292 StGB geregelt. Hiernach handelt strafbar, wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten an- bzw. zueignet. Auch die An- bzw. Zueignung,...

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