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Ein eingezäuntes Gehege für den Hund. Für die Größe des Zwingers gibt es je nach Hundegröße bestimmte Vorgaben (siehe Abbildung). Auch muss die Einfriedung eine bestimmte Höhe haben und der Zwinger muss über eine Schutzhütte verfügen und dem Hund Schatten bieten. Weitere Vorgaben sind gesetzlich geregelt. (Siehe Tierschutz-Hundeverordnung)
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Der Name, unter dem ein Züchter Hunde züchtet, wird als Zwingername bezeichnet. So kann eine Zuchtstätte zum Beispiel den Namen „von der schönen Eiche“ tragen. Alle Welpen von diesem Züchter bekommen dann einen (Vor-)Namen, zum Beispiel Anouk (ein Name mit A für einen Hund aus dem ersten Wurf des Zwingers/Züchters) und den Zwingernamen. Die Hündin heißt dann also „Anouk von der schönen Eiche“.