Die Aufgabe eines/einer TreiberIn besteht darin, die Einstände des Wildes Mithilfe von Rufen und anderen Lautäußerungen sowie unter zu Hilfenahme von Hunden zu beunruhigen und durchzudrücken, um das Wild langsam den SchützInnen zuzutreiben. Das Wild soll dabei die Treiberwehr möglichst frühzeitig mitbekommen, um nicht in Panik und hochflüchtigem davon zu jagen. Je schneller das Wild flüchtet, desto riskanter und schwerer ist es einen weidgerechten Schuss anzutragen. Gemäß § 4 der Unfallverhütungsvorschriften müssen sich TreiberInnen, wie auch SchützInnen und Hunde, deutlich von der Umgebung abheben. Zweckmäßig ist es Kleidung in Signalfarben oder Signalwesten zu tragen. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung von erwachsenen Aufsichtspersonen teilnehmen.

Abbildung: In ihren leuchtend orangenen Warnwesten sind TreiberInnen und auch Hunde schon von weitem erkennbar.