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Umgangssprachlich die Fläche auf der die Jagd ausgeübt wird. Laut § 4 BJagdG wird die Fläche als Jagdbezirk bezeichnet.
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Ein Raum, der ein einzelnes Tier, ein Paar oder eine größere Gruppe beherbergt und der fremden Artgenossen gegenüber – aber auch artübergreifend – verteidigt wird. Abgegrenzt wird das Revier durch Markierverhalten über Kot, Urin und Düftdrüsen.
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Forstwirtschaftlich ein abgegrenztes Waldgebiet, das durch eine/n ForstrevierleiterIn betreut wird.