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Jagdgast

JägerIn, der/die vom Jagdausübungsberechtigten einen Jagderlaubnisschein erhalten hat.

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Fragen:
Benötigt ein Jagdgast, der ohne Begleitung des Revierinhabers jagt, einen Jagderlaubnisschein?  
a) Ja
b) Nein
Welche Ausweispapiere muss ein allein mit der Waffe jagender Jagdgast mit sich führen?  
a) gültiger Jagdschein und auf seinen Namen lautende schriftliche Jagderlaubnis
b) Waffenschein
c) Waffenbesitzkarte und Personalausweis
d) Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang e) Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung
Ein Jagdgast schießt auf einen Rehbock, der schwer krank in das Nachbarrevier überwechselt und dort in Sichtweite von der Jagdgrenze verendet. Darf der Jagdgast ohne Waffe in das Nachbarrevier gehen, um den Bock aufzubrechen, wenn zwischen den Inhabern der benachbarten Jagdreviere keine besondere Wildfolge vereinbart worden ist?
a) Ja, er darf ihn aufbrechen, aber nicht fortschaffen
b) Ja, er darf ihn aufbrechen und fortschaffen
b) Nein
Ein von einem Jagdgast vom Hochsitz aus beschossener Rehbock flüchtet über die Jagdgrenze und tut sich 30 m jenseits der Grenze für einen sicheren Schuss erreichbar schwer krank nieder. Welche der nachgenannten Handlungsweisen ist vom Niedersächsischen Jagdgesetz in dieser Situation abgedeckt?  
a) Der Schütze baumt unverzüglich ab und ruft einen anerkannten Schweißhundführer zur Nachsuche b) Der Schütze baumt ab, sucht mit seinem Hund über die Jagdgrenze und gibt dem Bock den Fangschuss
c) Der Schütze erlegt den Rehbock von seinem Hochsitz aus, geht über die Grenze, bricht den Bock auf, lässt ihn liegen und verständigt unverzüglich den Inhaber des Nachbarreviers
d) Der Schütze erlegt den Rehbock vom Hochsitz aus, geht mit ungeladenem Gewehr über die Grenze, bricht den Bock auf und nimmt ihn mit, um ihn dem Inhaber des Nachbarreviers abzuliefern
Jagdgenossenschaft
Gemäß § 9 I Bundesjagdgesetz bildet die Gesamtheit der Grundstückseigentümer eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks eine Jagdgenossenschaft.
Welche der nachgenannten Aussagen über die Jagdgenossenschaft ist richtig?  
a) In einem verpachteten Gemeinschaftsjagdrevier liegt das Jagdausübungsrecht bei der Jagdgenossenschaft
b) In einem nicht verpachteten Gemeinschaftsjagdrevier liegt das Jagdausübungsrecht bei der Jagdgenossenschaft
c) In einem verpachteten Gemeinschaftsjagdrevier liegt das Jagdausübungsrecht beim Pächter des Reviers
d) In einem Gemeinschaftsjagdrevier liegt das Jagdausübungsrecht bei jedem einzelnen Jagdgenossen
Wer ist Jagdausübungsberechtigter in einem Gemeinschaftsjagdrevier, wenn die Jagdgenossenschaft durch einen angestellten Jäger die Jagd selbst verwaltet?  
a) Die Jagdgenossenschaft
b) Der angestellte Jäger
c) Die Gemeinde
d) Jeder Jagdgast
Berechtigt eine für den Abschuss von Niederwild ausgestellte schriftliche Jagderlaubnis den Jagdgast auch zur Tötung wildernder Hunde und Katzen?  
a) Ja
b) Nein
Sie beobachten als Jagdgast auf ca. 150 m Entfernung, wie ein vermutlicher Wilderer mit einem Kleinkalibergewehr aus seinem PKW auf Wild schießt. Was tun Sie?  
a) Farbe, Fabrikat und Kennzeichen des PKW mit dem Fernglas feststellen
b) Versuchen, das Fahrzeug durch einen Schuss in den Reifen fahruntauglich zu machen
c) Sofortige Meldung an die Polizei und den Jagdschutzberechtigten (Revierinhaber)
Einem Jagdgast, der eine schriftliche Erlaubnis des Revierinhabers zur Jagdausübung auf einen Rehbock hat, kommt beim Abendansitz, 500 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, eine Katze. Darf er sie erlegen?  
a) Ja
b) Nein
Darf der Jagdgast einen wildernden Hund abschießen?
a) ja
b) nein, in keinem Fall
c) ja, aber nur mit schriftlicher Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten
Ein Jagdgast verursacht beim Abtransport eines erlegten Keilers erheblichen Schaden in einem Maisfeld. Muss der Revierinhaber für diesen Schaden aufkommen?  
a) Ja, der Revierinhaber ist für den Jagdgast mit verantwortlich
b) Ja, der Revierinhaber bekommt jedoch den Schaden von der Berufsgenossenschaft erstattet
c) Nein, der Jagdgast haftet direkt gegenüber dem Geschädigten
d) Der Schaden wird von der Jagdhaftpflichtversicherung erstattet
Wer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für den Jagdschaden, den ein Jagdgast durch missbräuchliche Jagdausübung angerichtet hat?  
a) Die Berufsgenossenschaft
b) Der Revierinhaber
c) Die Jagdhaftpflichtversicherung des Jagdgastes
d) Die Jagdhaftpflichtversicherung des Revierinhabers
Ein Jagdgast hat durch Herausschleifen eines Rehbocks aus der Mitte eines Weizenfeldes einen empfindlichen Jagdschaden verursacht. Durch Heraustragen des Bocks mit dem Rucksack wäre der Schaden zu vermeiden gewesen. Wer muss nach den gesetzlichen Vorschriften dem Grundstückseigentümer den Schaden ersetzen?  
a) Der Jagdgast
b) Der Revierinhaber
c) Die Jagdgenossenschaft

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