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Jagdbezirk

Flächen mit einer bestimmten Mindestgröße, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.

Es handelt sich entweder um Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Außerhalb dieser Jagdbezirke ruht die Jagd. §4 und §5 des BJagdG beschreiben den Begriff und die Gestaltung eines Jagdbezirkes. Umgangssprachlich ist der Begriff Jagdrevier oder einfach nur Revier geläufig.

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Fragen:
Sie wollen von einer Jagdgenossenschaft einen Jagdbezirk pachten.  Den Jagdpachtvertrag schließen Sie ab mit 
a) dem Vorstandsvorsitzenden der Jagdgenossenschaft
b) dem Vorstand der Jagdgenossenschaft
c) der Genossenschaftsversammlung
Was verstehen Sie unter Reviersystem? 
a) Einteilung der Grundflächen in Eigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke
b) das Jagdrecht darf überall ausgeübt werden
c) die Jagd darf nur gegen Zahlung einer Gebühr an den Staat ausgeübt werden
Wem steht das Jagdrecht auf Flächen zu, an denen kein Eigentum begründet ist? 
a) der Bundesrepublik Deutschland
b) dem Jagdnachbarn mit der größten Grenzfläche
c) den Ländern
d) den Bezirksverwaltungen der gemeindefreien Gebiete
Wie viele Personen dürfen in einem Eigenjagdbezirk mit einer bejagbaren Fläche von 200 ha die Jagd ständig ausüben?  
a) zwei
b) vier
c) sechs
d) diesbezüglich gibt es keine Begrenzung

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