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Jagdausübungsberechtigte/r

Eine Person, die befugt ist in einem bestimmten Gebiet die Jagd auszuüben.

Jagdausübungsberechtigte/r ist entweder der/die PächterIn eines Jagdreviers oder der/die EigenjagdbesitzerIn, der/die sein/ihr Revier selbst bejagt. Bei gemeinschaftlichen Jagdbezirken ist die Jagdgenossenschaft jagdausübungsberechtigt. Ein Jagdgast benötigt eine Jagderlaubnis.

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Fragen:
Wer ist Jagdausübungsberechtigter?
a) alle Grundstückseigentümer auf ihren Flächen innerhalb des Jagdbezirks
b) alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft
c) nur Vorstandsmitglieder der Jagdgenossenschaft
d) der Pächter eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks
Wer sind die stimmberechtigten Mitglieder einer Hegegemeinschaft bei der Beschlussfassung über die Abschussempfehlung?  
a) Die Jagdausübungsberechtigten
b) Die Jagdgenossen
c) Alle Mitglieder des Hegeringes

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