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In der Vergangenheit wurden sogenannte Hatzhunde dazu verwendet Wild zu verfolgen, festzuhalten und niederzureißen. Die Hetzjagd, bei der Hatzhunde auf Wild angesetzt wurden und diese bis zur körperlichen Erschöpfung verfolgt wurde, ist gemäß § 19 Bundesjagdgesetz in Deutschland aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten. Hinzu kommt, dass Wildbret von gehetztem Wild geringe Glykogenreserven aufweist, wodurch es nach dem Tod zu einer schlechten Fleischreifung kommt und das Fleisch schneller verdirbt.
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Das Schnallen des Jagdhundes am Ende einer Nachsuche und die anschließende Verfolgung des kranken Stück Wildes. Der Hund hetzt das Wild und stellt es am Ende.
Hetzen
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