Jagdart an der mehrere JägerInnen und TreiberInnen teilnehmen. Der Begriff Gesellschaftjagd ist gesetzlich definiert und richtet sich meistens nach der Anzahl der TeilnehmerInnen. Je nach Bundesland können jedoch unterschiedliche Definitionen gelten. Gemein ist allen Gesellschafts- oder Bewegungsjagden, dass das Wild von TreiberInnen (und ggf. Hunden) den SchützInnen zugetrieben wird.
Unterschieden wird zwischen Treibjagd (mit der Flinte auf Niederwild) und Drückjagd (mit der Büchse auf Schalenwild). Je nach Landesjagdgesetz sind diese Begriffe jedoch teilweise unterschiedlich definiert. Ein Blick in das jeweilige Landesjagdgesetz für dein Bundesland kann hilfreich sein.

Abbildung: Bei der Erntejagd (Gesellschaftsjagd) ist eine gute Positionierung der SchützInnen besonders wichtig. Dies gewährleistet die Sicherheit aller Beteiligten und einen guten Jagderfolg.