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Eingehen

Wild das eines natürlichen Todes gestorben ist. Für Hochwild wird auch der Begriff „fallen“ genutzt.  Eingegangenes Wild gilt als Fallwild und darf nicht für den menschlichen Verzehr freigegeben werden.

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Fragen:
Darf eingegangenes Wild (Fallwild) für den menschlichen Verzehr freigegeben werden? 
a) nur nach amtstierärztlicher Untersuchung
b) nur wenn es keine auf den Menschen übertragbare Krankheit hatte
c) in keinem Fall

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