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Brauchbarkeit

Brauchbare Jagdhunde sind ein essentieller Bestandteil der weidgerechten Jagd. Im Gegensatz zu den zuchtverbänden, die Anlagen- und Leistungsprüfungen für ihre jeweilige Rasse durchführen, die dann ggf. zur gesetzlichen Brauchbarkeit führen, tragen Landesjagdverbände bzw. Kreisjagdverbände oder Kreisgruppen die sogenannten Brauchbarkeitsprüfungen (BP) aus. Nur nach bestandener Brauchbarkeitsprüfung gilt ein Hund nach Bundesjagdgesetz als brauchbar.

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Fragen:
Wie lang ist die Haarwildschleppe bei der Brauchbarkeitsprüfung? 
a) mindestens 100 m
b) mindestens 200 m
c) mindestens 300 m
d) mindestens 400 m
e) mindestens 500 m
Welche Hunde werden zur Brauchbarkeitsprüfung zugelassen? 
a) nur im Zuchtbuch ihrer Rasse eingetragenen zur Jagd verwendeten Hunde
b) nur Vorsteh- und Stöberhunde
c) es werden Hunde geprüft, die dem Phänotyp einer vom JGHV als Jagdhund anerkannte Rasse entsprechen
Welche Arbeiten werden bei einer Brauchbarkeitsprüfung u. a. verlangt?
a) Arbeit nach dem Schuss
b) Suche und Vorstehen
c) Buschieren unter der Flinte
Welche Fächer werden bei der Brauchbarkeitsprüfung geprüft? 
a) Verlorenbringen von Haar- und Federwild
b) Vorstehen an Fasanen und Hühnern
c) Wasserfreude in tiefem Wasser

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