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Aushorsten

Die Entnahme von jungen Greifvögeln aus dem Horst, also das Fangen von Wildvögeln.

Dies geschah in der Vergangenheit häufig um junge Vögel für die Beizjagd abzurichten. Mittlerweile gelten für Greifvögel in Deutschland ganzjährige Schonzeiten, sodass eine Entnahme aus der Natur nicht mehr gestattet ist. Mit Sondergenehmigung der zuständigen Jagdbehörde dürfen jedoch Habichtsnestlinge für die Falknerei ausgehorstet werden.

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